Handlauf für Ihre Treppe
Jede Treppe sollte über einen Handlauf verfügen. Die DIN 18065 schreibt für Treppen, abhängig vom jeweiligen Bundesland, ab 3-5 Stufen einen Handlauf vor. Der Handlauf muß griffsicher, möglichst durchgehend, gut umgreifbar und auf einer Höhe von 90 cm angebracht sein.
An Treppen findet sich der Handlauf auch häufig als oberer Abschluss des Geländers. Oftmals wird der Handlauf mit einem Treppengeländer verwechselt - dies vor allem im Brüstungsbereich. Die Handlaufhöhe soll zwischen 85 cm (nach DIN 18024/25) und 90 cm liegen. Als Brüstunghöhe sind je nach Nutzung des Gebäudes 90 cm im privaten Wohnungsbau, bei Arbeitsstätten und in öffentlich zugänglichen Gebäuden 100 cm, in Schulen und ab 12 m Absturzhöhe 110 cm vorgeschrieben.
Handläufe in öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen beidseitig angebracht werden. Öffentlich zugänglich sind alle Gebäude, egal ob im privaten oder öffentlichen Bereich, die ohne Erschwerung von Menschen genutzt werden können. Somit gilt unter anderem als öffentlich zugänglich:
► Büros und Verwaltungen mit Publikumsverkehr
► Einrichtungen des Gesundheitswesen
► Aufgänge zum Notar, Rechtsanwalt...
► Hotels und Gaststätten
► Einrichtungen der Kultur
► Schulen und Kindergärten
► Parkhäuser
Dies ist nur eine kleine Auswahl. In all diesen Gebäuden müssen auf beiden Seiten der Treppe Handläufe angebracht werden, damit auch bei "Gegenverkehr" jeder der Nutzer stets einen sichernden Halt hat. Die Handläufe, oftmals auch Wandhandläufe oder 2ter Handlauf genannt, müssen durchgehend angebracht , mit taktilen (spürbaren) Übergängen ausgestattet sein, einen Kontrast zur Wand aufweisen und mind. 30 cm über die erste und letzte Stufe führen.
Sollte der Handlauf fehlen, kann im Schadenfall der Besitzer, Mieter oder Pächter regresspflichtig gemacht werden. Weitere Informationen zur Treppensicherheit finden Sie beim Institut für Treppensicherheit e.V.
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Treppenhandlauf Holz- richtig
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Treppenhandlauf Metall zu kurz - falsch
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Handlauf über letzte Stufe- richtig
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Handlauf zu kurz - falsch
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Für den Inhalt verantwortlich:
Flexo-Handlaufsysteme GmbH
Siegfried Schmid, Dipl.- Ing. FH ► hier geht es zur Unternehmenspräsentation
Industriepark 310
D-78244 Gottmadingen