Fluchttreppen
Was sind Fluchttreppen?
Fluchttreppen dienen dazu, den Personen in einem Gebäude bei einer Gefahrensituation die Flucht zu ermöglichen. Besonders zu erwähnen sind die vom Gesetzgeber als „notwendige Treppen“ bezeichneten Fluchttreppen. Diese müssen gesetzlich festgelegte Normen erfüllen, die im Baurecht verankert sind. Hierunter fallen beispielsweise die Feuertreppen, die als Fluchtwege im Brandfall dienen. Daneben gibt es Fluchttreppen die der Gesetzgeber nicht zwingend vorschreibt. Hierzu gehören Dachtreppen mit einem Anschluss an eine Feuerleiter oder Ähnliches.
Nach baurechtlichen Bestimmungen muss jede Etage über mindestens eine Treppe mit der darunterliegenden verbunden sein. Diese Treppen müssen strenge bauliche Anforderungen erfüllen, da sie für den Notfall gedacht sind. Fluchttreppen müssen deswegen hohe Temperaturen aushalten, damit sie im Brandfall begehbar sind.
Aufgrund ihrer Funktion sind Fluchttreppen ein Teil der Rettungswege. Deshalb müssen sie gewährleisten, dass sie einer Person den Weg aus dem Gebäude zuverlässig ermöglichen.
Welche Fluchttreppen gibt es?
Grundsätzlich kann zwischen innen- und außenliegenden Fluchttreppen unterschieden werden. Die innenliegenden Fluchttreppen sind in Treppenhäusern untergebracht. Die häufigste Form dieser Treppen sind die Feuertreppen. Sie darf nur im Brandfall verwendet werden und setzt voraus, dass nicht nur die Treppe, sondern das komplette Treppenhaus gegen Feuer geschützt ist.
Außenliegende Fluchttreppen sind ebenfalls für den Brandfall gedacht. Sie werden, im Gegensatz zu den innenliegenden Treppen, an der Fassade des Hauses befestigt. Die Treppen sind häufig aus Stahl gefertigt. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber auch andere Varianten, wie etwa Steintreppen. Für die Aufstellung einer Außentreppe gelten allerdings andere statische Voraussetzungen als für die Innentreppe. Dies ist auch damit begründet, dass die Außentreppen häufig nur auf einer Seite mit dem Gebäude verbunden sind. Deshalb müsse die Treppen weitgehend selbsttragend sein.
Welche Typen gibt es ?
Die gängigste Form der Fluchttreppen sind die feuerbeständigen Treppen. Sie müssen einem Feuer für mindestens 90 Minuten und in der höchsten Klasse bis zu zwei Stunden standhalten. Auch wenn sie von Löschwasser getroffen werden, dürfen sie ihre statischen Eigenschaften nicht verlieren. Treppen dieser Anforderungen müssen in Häuser mit mehr als 5 Etagen eingebaut werden. Natursteintreppen dürfen aufgrund dieser Vorschriften nicht eingebaut werden. Werden die Platten erhitzt und durch das Löschwasser abgekühlt, dann entstehen Risse und die Treppe könnte einstürzen. Geeignete Materialien für solche Treppen sind vielmehr Beton oder Stahl.
Feuerhemmende Treppen müssen einem Feuer mindestens 30 Minuten standhalten. Eine weitere Form die als feuerhemmend gilt, muss allerdings bis zu einer Stunde dem Feuer standhalten. Während dieser Zeit dürfen sie ihre statischen Eigenschaften nicht verlieren. Treppen aus Sandstein, Mauerwerktreppen, sowie Beton und Stahlbeton erfüllen diese Voraussetzungen und müssen nicht geprüft werden. Eine weitere Variante sind Eichenholztreppen. Diese Treppen können in Gebäude mit zwei Etagen eingebaut werden.
Wohnhaustreppen mit bis zu zwei Etagen unterliegen keinen Bestimmungen bezüglich der Feuerfestigkeit. Dennoch sollte aus Sicherheitsgründen über den Einbau einer feuerhemmenden Treppe nachgedacht werden.